
Unter dem Ruhemembranpotential versteht man die elektrische, ionenbedingte Potentialdiffernz zwischen innerhalb der Zelle und außerhalb. Dieses sog. Ruhemembranpotential beträgt bei Muskel- und Nervenzellen je nach Zelltyp 50 - 100 mV ( Zellinneres neg.) Die Ursache des Ruhemembranpotentials ist ein ungleiche Ionenverteilung zwischen der intrazellulären Flüssigkeit ( IZF). und der extrazellulären Flüssigkeit ( EZF), wobei Unterschiede in der Leitfägikeit der Ionen maßgeblich beteiligt sind. Folgende Phänomene tragen zum Ruhemembranpotential bei:
Nerntsche Regel: E = R * T oder E= -61
F * Zx * ln ([ Xa] / [Xi] ) Zx * log ( [Xi] / [Xa] ) mV
Zx = Die Ladungszahl des Ion X = (die effektive) Konzentration
Das Membranpotential kann mit der Goldmann Gleichung berechnet werden:
Emembr. = R * T P (K)a + P (Na)a + P (Cl)i
F * ln P (K)i + P (Na)i + P (Cl)a
P = Die Leichtigkeit der Permiabilität für des jeweiligen Ion: P = m * R * T
d * F
m = Membranbeweg.
d = Membrandicke
Wegen der relativ hohen Durchlässigkeit der Zellmembran für Chlorid ( in NZ weniger als für Kalium, in Muskelzellen mehr als für Kalium) wird sich Chlorid so verteilen, daß das Chlorid GGPotential Ecl gleich dem Ruhemembranpotential ist. (ist dies nicht der Fall, so lässt das auf einen (meist sekundär) aktiven Transport hin. Das Ruhemembranpotential ist in der Regel etwas weniger negativ als das GGPotential für Kalium, da trotz der geringen Permiabilität für Natrium in Ruhe, doch laufend Natrium Ionen ins Zellinnere gelangen.
Das Ruhemmebranpotential stellt den Grundzustand jeder lebenden Zelle dar. Eine Änderung des Potentials ist für viele Zellen nicht notwendig. Für spezialisierte Zellen, wie die Nervenzellen, die Muskelzellen oder die sensorischen Zellen von Sinnesorganen ist das Ruhemmembranpotential der Ausgangszustand für die Erregbarkeit und somit auch notwendig um eine Inforamtionsweiterleitung im Organsmus zu gewähren.
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